BEBAUUNGSPLAN NR. 51 HOCHBEHÄLTER

Bebauungsplan Nr. 51 Hochbehälter

Die Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Alheim hat in ihrer Sitzung am 09.05.2023 die Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.: 51 „PV-Freiflächenanlage Hochbehälter Heinebach“ in der Gemarkung Heinebach beschlossen.

Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand bereits in der Zeit vom 06.11.2023-15.12.2023 statt. Aus formellen Gründen wird die frühzeitige Beteiligung wiederholt.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.: 51 „PV-Freiflächenanlage Hochbehälter Heinebach“ in der Gemarkung Heinebach mit zeichnerischer Darstellung, textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 (1) BauGB liegt in der Zeit vom

01.07.2024 bis einschließlich 02.08.2024

während der Dienststunden der Gemeinde Alheim im Rathaus, Alheimerstraße 2

Mo. - Fr.        08:30  -  12:00 Uhr

Mo. & Do.      13:30  -  16:00 Uhr

Mi.                  13:30  -  18:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

ÖB_Vorentwurf

Umweltbericht

B-Plan_Nr.51_EA_Planung

B-Plan_Nr.51_PV_Hochbehälter_Vorentw

B-Plan_Nr.51_VE_Plan

 B-Plan_Nr.51_EA_Bestand

Begründund zum vorgezogenen B-Plan