BEBAUUNGSPLAN NR. 51 HOCHBEHÄLTER
![Bebauungsplan Nr. 51 Hochbehälter](/media/zoo/images/Hochbehälter_Nr._51-Foto_49c5b1a5ec3e3c50f5b5e852a3589aba.jpg)
Die Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Alheim hat in ihrer Sitzung am 09.05.2023 die Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.: 51 „PV-Freiflächenanlage Hochbehälter Heinebach“ in der Gemarkung Heinebach beschlossen.
Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand bereits in der Zeit vom 06.11.2023-15.12.2023 statt. Aus formellen Gründen wird die frühzeitige Beteiligung wiederholt.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.: 51 „PV-Freiflächenanlage Hochbehälter Heinebach“ in der Gemarkung Heinebach mit zeichnerischer Darstellung, textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 (1) BauGB liegt in der Zeit vom
01.07.2024 bis einschließlich 02.08.2024
während der Dienststunden der Gemeinde Alheim im Rathaus, Alheimerstraße 2
Mo. - Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Mo. & Do. 13:30 - 16:00 Uhr
Mi. 13:30 - 18:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.